- 26.08.2015 Klageschrift
tw15klvg.pdfLINK
Kläger und Antragsteller: Dipl.Ing.(FH) Thomas Budich. An: Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg,
Vom-Stein-Straße 27, BRD-03050 Cottbus. Die Leistungsklage ist gegen den Antragsgegner Stadt- und Überlandwerke
GmbH, Bahnhofstr. 30, D-15907 Lübben -vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Heinz Schlumberger
(Finsterwalde)- (vormals Jäger Detlef Günther aus Wennigsen, kurz Beklagte oder SÜW) wegen Auskunftsanspruch gerichtet.
Sie betrifft Daten der Grund- und Trinkwasser-Beschaffenheit (Informationszugangsklage).
- dazu die Anlagen:
K1 ,
K2 ,
K3 ,
K4 mit Beweisen und Glaubhaftmachung ...
- Pflicht zur Rohwasserüberwachung (Grundwasseranalyse):
MNUR Erlass W/16/1999
- Das Umweltinformationsgesetz
(=UIG),
die Landesverfassung mit Brandenburg Art. 21(4)
und Artikel 39(7)
ist ebenso relevant.
- Status:
- 31.08.2015: Erhalt Aktenzeichen und Mitteilung zum Streitwert
- 01.09.2015: Stellungnahme der
#Stadtverwaltung-#Lübben und des
#Aufsichtsrates des UIG-
#Auskunftverweigerers
#SÜW erhalten
(#Abwimmel-
#Floskeln).
Anm.: Das beklagte
Stadtwerk
(welches im Jan.2014 und Jan.2016 schon wieder den Geschäftsführer ausgewechselt bekam)
ist eine Tochter-GmbH der KöR Stadt(verwaltung)
Luebben-Spreewald.
Dem Kommunal-GmbH Aufsichtsrat gehören Leute der Stadtverwaltung (BGM Lars Kolan /SPD) und Stadtverordnete
(bspw. Sven Richter /LINKE,
Bork Lange /CDU) sowie Herr Olaf Schneider (s.a. 11.03.2013-2014:
GF/Geschäftsführer der Energieversorgung Halle(EVH), SWH, WKA/Windkraft) an.
- 07.09.2015: Kosten: Die Justiz definiert standardmäßig einen Streitwert von 5.000,-EUR,
daraus resultiert ein Gebühren.Bescheid über 438,-Euro. [die Justiz verstößt mit v.g. überhöhten/überteuerten
Bescheid und sekundärer GKG Anl.1(falsch berechnete
Tabelle) gegen GKG § 52]
- 15.09.2015: Da SÜW-Schlumberger angeblich bis zum 16.09.2015 in Urlaub ist, und so "schnell"
arbeitet hat dessen Zensurbeauftragter und DDR-Ökonom "RA" Fristverlängerung beantragt (#Verzögerungstaktik).
Das Verwaltungsgericht geht mit dieser #Verschleppungstaktik mit und gewährt Schriftsatzfrist bis zum 02.11.2015
-also 7 Wochen!- (normalerweise gibt es 4 Wochen).
- zusammengefasster relevanter Schriftwechsel hierzu (i.A.)
- Beweis der Unseriösität der SÜW anhand Diskriminierung meiner Person durch
Bevorzugung des BUND
für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.[suewbund.pdf],
welcher dieselben -mir rechtswidrig verwehrten- Akten einsehen darf.
und Weitere...
- 04.11.2015: Vom VG den gegnerischen
Schriftsatz mit umfangreichen Anlagenkonvolut LINK vom 29.10.2015 erhalten (hier wegen Zensur durch
Amtsgericht-454
nur auszugsweise verfügbar). Zeit zur Stellungnahme 6 Wochen(danke), ergo bis zum 16.12.2015.
Erstaunlich ist das sich Anwalt Matthias Werner (der DDR Dr.Ökonom, s.a. RA Ramon Ferchow
mail @anwalt-erkner.de) für seine Mandantschaft (Tochter der luebbener Stadtverwaltung)
besorgt das Ich Daten sammeln könnte, die mir Kritik an den Stadtwerkern (unter
G.Führer H.Schlumberger) erlaubt. Seine Sorge ist inrelevant aber berechtigt, denn wenn eine Körperschaft
(SÜW-GmbH) die zur Auskunft öffentlicher Umweltdaten verpflichtet ist, diese Daten aber widerrechtlich nicht
beauskunftet, so ist dies ein kritikwürdiger Makel der Körperschuft. Was dieser Rechtsanwalt und seine
superduperschlauen und superduperseriösen Auftraggeber nicht bedacht haben, das es bei rechtskonformer
pflichtgemäßer Auskunfterteilung durch die Stadtwerke gar keine Kritik gegeben hätte.
- 09.11.2015: Meine Entgegnung ...LINK(tw15ktb3.pdf) und Richtigstellung.
- Ob die lübbener Stadt- und Wasserwerks-"Führungseliten" überhaupt das
Umweltinformationsgesetz (kurz UIG) gelesen und verstanden haben?
Manchmal glaube Ich das diese in überheblicher Art es nicht gelesen haben, aber es kann auch
sein das die Kader den Inhalt des Gesetzes kognitiv nicht verstanden haben. Oder aber die wissen
ganz genau Bescheid und wollen mal jemand durch Nichtstun ärgern, z.B. um den Ruf von "Beamte"
zu prägen. Was allerdings bei Verwaltungs- und Stadtwerksleuten zum Problem führen kann ist:
Arroganz in Verbindung mit Nichtstun.
Denn es gelten auch auf der "Scheibe Lübben" Gesetze und Fristen. Zur Kasse werden solche
überflüssigen und (partiell) unfähigen Leute leider nicht gebeten. Ok "sowas hier" betrifft nur einige
tausend Euro, im Gegensatz zum Pfusch einiger Rathauskader bzgl. Rathaus-Leasing (vermutlich
>66.000,-EUR)
nimmt man hier die "Portokasse". Bezahlen muß es immer der Bürger oder die Bürgerschaft.
Das sollte man sich merken wenn mal wieder "Bürgermeister" und "Stadtverordnete" gewählt werden.
- 28.01.2016 Geschäftsführer Schlumberger abberufen
- Urkundenfälschung und Prozeßbetrug durch Stadtwerke(Lübben) &
deren Anwalt M.Werner nachgewiesen
- April 2016: Zieht das Verwaltungsgericht den Fall "in die Länge"?
- März+Mai+Juni 2016: neue Geschäftsleitung: Frau Ute Zosel, Herr Christian Branzke (sind hierbei unkonstruktiv).
Es geht hierbei nicht um SÜW-Eigenbericht ,
sondern meine AE-Gesuche betreffen die Originaldaten:§15-TWVO-Laborberichte
- 04.07.2017: Klageerweiterung Die Klage wird erweitert auf das Verlangen zur Auskunftsgewährung in
die Akten Trinkwasser- und Grundwasserbeschaffenheit der Jahre 2015, 2016 und Jan.-Juni_2017.
Sowie Beklagter-Zweitschuldner: Bürgermeister Lars Kolan (SPD): tw15ktb4.pdf
inkl. Entgegnung+Richtigstellung aus Nov.+Dez.2017
- 11.01.2018: 3.Urkundenfälschung durch SÜW-Mafia-Stadtwerk und
fakeDokument Tabelle "Anlage B23 Aufsichtsrt 20.10.2016"
- 03-07/2018: zwischenzeitlich Verfahren
gegen LfU(sogenanntes Landesumweltamt) gewonnen(.PDF). Diese Behörde hat die Auskunft zu Grundwasserdaten welche vom hier beklagten
SÜW-Stadtwerk verheimlicht werden nicht herausgeben wollen. Mußte nach Klageeinreichung jedoch nach
UIG Akteneinsicht gewähren.
- 21.12.2017 Verhandlung am VG-CB
- [UrteilVG]: Budich-hat-Recht 28.01.2019 URTEIL tw15vguw.pdfLINK VG 5K 1201/15
vom 21.01.2019 Spreewälder-Journalist Thomas Budich gegen SÜW-Stadtwerke Lübben(SPD+SED-Linkspartei)
vollumfänglich gewonnen.
Textauszüge/Zitat:
- .."gegen staatliche Bevormundung"..
- .."Durch den Zugang zu Umweltinformationen soll die Legitimität staatlichen Handelns, die Transparenz verwaltungsbehördlicher Entscheidungen und deren Akzeptanz durch den Bürger gefördert werden."..
- .."zur Kontrolle der Verwaltung"..
[lokal:HIER]
- 28.05.2019 Trotz Mahnung und Fristsetzung ist der Verlierer Stadtwerk durch rechtswidrige Nichtzahlung
der Verfahrenskostenerstattung in Verzug geraten. Gegen den Schuldner SÜW-Stadtwerke/Maik Mattheis wird
daher nun Zwangsvollstreckung beauftragt.
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LINK...
Hinweise:
- Auswertung Verhalten bzgl. Akteneinsicht verschiedener Versorger
SPRW_2012-2014
- s.a. Befragung (und alberne Antwort) der Stadtverwaltung als Gesellschafter
des Beklagten:
Lbn.Hauptausschuss 14.09.2015
27.10.2015 23.10.2015 mit neuen Verbots- und "Abmahnwahn": SÜW-Schlumberger?
will mir mittels Abmahn-RA-Werner und Abverlangung einer Schweigeerklärung bzw. Unterlassungsverfügung verbieten über diese Klage zu
berichten.
- 30.09.2015: Die Administratoren und Verwaltungsbeamten des "Verwaltungsgerichtes"
haben einen "getarnten" Mail-Zugangs-VG-Zensur-FILTER (ist illegal) in Betrieb genommen. Das dort behauptete
"Argument" das der "Empfang von E-Mails im Klartext nicht erlaubt" ist, stellt eine Lüge der Behörde dar.
Denn es werden nur E-Mails von bestimmten Adressen abgewiesen. Eine Stellungnahme der Behörde auf meine
auch schriftliche Anfrage gab es bislang (23.10.2015) nicht. das alles erinnert mich an die DDR-Methoden.
Derzeit erfolgen keine Abweisungs-E-Mails mehr, was aber nicht bedeutet das das VG nicht mehr unzulässig
löscht/ausfiltert.
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