- 23.04.2014 In der Türkei ist twitter.com
bereits wieder freigeschaltet, nur in Deutschland (Land Brandenburg) besteht die v.g. Presse-Zensur zur
Trinkwasserbeschaffenheit und Auskunftsverweigerung der Stadtwerke Lübben-Spreewald noch. Dank dem Richter
Herr Holger Staudler.
- 15.05.2014 (Zust.20.05.2014): Pressezensur mittels Zwangsgeld oder Knast (Gefängnis/JVA).PDF
(tw454omw)
durch Richter Holger Staudler
- 05.06.2014: Verfassungsbeschwerde
wegen PresseZensur .PDF
Bbg-Verfassungsrichter 2015: Jes Albert Möller (Dir. Soz.G. /pro-SPD, Verwaltungsgericht Frankfurt/FFO),
Andreas Dresen (Filmregisseur), Kerstin Nitsche (pro-LINKE, AG-Riin Potsdam, Devriel?, PDS/SED?),
befangener/nicht-unabhängiger Dr. Ulrich Becker (Dienstleister f. Kommunen, besonders im Satzungs-
und Abwasserbereich, LOH-RA),
Sigrid Partikel (pro-LINKE, VRi aLG Berlin Handelssachen), Kristina Schmidt /pro-SPD /BAG, Dr. Dirk Lammer (RA,
Westimport, Strafrechtler), Dr. Christine Fuchsloch (pro-SPD, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg),
Andreas Jörg Dielitz (pro-CDU, Strafrichter LG Potsdam).
- Strafantrag gegen diverse Justizkader
Links zur Rechtsauskunft: [StGB § 344(2)],
[StGB § 345],
[GG Art. 5],
[ZPO § 546 Rechtsverletzung],
[StGB $ 339 Rechtsbeugung].
("natürlich werden Straftäter in Robe" kollegial nach KrähG geschützt und nicht verfolgt)
(stattdessen werden durch die brandenburger Gesinnungsjustiz Unschuldige verfolgt)
- [mangelsueff2:]
Entgegen den SÜW (und somit städtischen) Behauptungen sind für 2013 (bis 11/2013) auch keine Daten zur
Wasserqualität in einer "Wasserzeitung"
.PDF /Stadtwerkezeitung offengelegt.
Weder in der sogenannten Wasserzeitung[6] noch auf o.g. Internetseiten oder [4] erfolgten ausreichend Auskünfte.
Dies betrifft den Zeitraum "Ausgabe Juni 2010" bis "Ausgabe April 2014" (Stand 10.06.2014).
Seit Jahren gibt es hier(D-15907 Stadtgebiet-Steinkirchen Spr.str.38) keine
Wasser-Information in Papierform im Briefkasten.
Mangelhaft, unzureichend und unvollständig bezieht sich auf den Untersuchungsumfang gemäß TWVO § 14, also
den dort vorgeschriebenen Analyseparametern. Es ist sinnvoll und geboten alles was untersucht werden muß
auch den Bürgern zur Kenntnis zu geben. Wenn also wie in "Juni13"/"Dez2013" Auskünfte zu einigen
Analyseparameter fehlen, kann man die Bürgerinformation als unzureichend betrachten. Und die beiden
hier nur im Internet verfügbaren Quellen beinhalten nicht alle laut TWVO vorgeschriebenen Analyseparameter.
Wenn die Auskunft erst 6 Monate nach der Analyse erfolgt, ist diese unaktuell. Die TWVO verlangt aber ein
aktuelles Informieren.
Die erste unvollständige/unzureichende Ausnahmeauskunft ist die Offenlegung
[5] "Stand Juni 2013" welche erst nach meiner Anfrage und
Mangelanzeige/Intervention veranlasst wurde.
Die zweite mangelhafte Auskunft "Dezember 2013" ist hier nur online (im Internet) verfügbar
(530_SWZ_Luebben_122013_small.pdf) [arc5]
und nicht aktuell (Stand Juni 2013) und auch erst nach meiner Intervention erfolgt.
Bis heute(12.03.2015) besteht der Mangel der Nichtverfügbarkeit ausreichender Informationen zur
TW-Beschaffenheit am und für den hiesigen Wohnort. Passend dazu
verweigern sowohl die StVV, Stadtverwaltung und SÜW/Stadtwerke-GF in unfreundlicher und ungebührlicher,
manche würden arroganter, Art jegliche Auskunft zur Auflagenstärke, Verbreitung und Verfügbarkeit der
Stadtwerke-Zeitung.
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Im Wasserwerk ...
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