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Dossier ueber: Monopolmißbrauch durch Dt. Telekom AG

Verursacher/Täter: Dt. Telekom AG (DTAG) Vorstand, Herr Klaus Zumwinkel, Herr Walter Raizner, Str.-Anschrift unbekannt, D-53___ Bonn und Dt. Telekom NL Lpz., Frau Neumcke, Heike Orthey ("Rechtsabteilung"), Querstr. 1-9, D-04103 Leipzig. Vertreten durch RAin Sabine Meinel aus Leipzig.
Problem-1: Die "T-Com" hat illegal den ISDN+DSL-Anschluß der ööö ööö gekündigt und damit jegliche elektronische Kommunikation dort blockiert (s. D1). Daraufhin hatte ich privat einen Telefonanschluß mit Übernahme der ööö Rufnummern beauftragt. Zuerst via Dt. Post AG und dann nochmal telefonisch bei der DTAG. Die Aufträge wurden einfach nicht bearbeitet und Auskünfte über die T-Weigerung erhielt ich erst nach hartnäckigem Nachforschen.
T-Sabotage-2: Selbst mir privat verweigert die Telekom den neuen ISDN+DSL Anschluss, weil ich Geschaeftsführer der, von der T-Com terrorisierten, ööö ööö bin. Zusätzlich wendet die DTAG "Sippenhaftung" an: Noch schlimmer ist die Schikane-Kündigung meines privaten Netzzuganges weil ich der GF der ööö ööö bin! Solch eine Begründung ist inakzeptabel und von kein Gesetz gedeckt.
Ursache: Die Kündigung und Schikane (Anschlußverweigerung) durch die DTAG erfolgte vermutlich wegen unserer Kritik an die gesetzwidrigen Handlungen/Unterlassungen der Telekom. Wir forderten die Telekom auf gesetzeskonforme Rechnungen (UStG, HGB, TKV etc. mit den nötigen Angaben zu HR, ladungsfähige Adresse etc.) auszustellen. Dies macht die Telekom immer noch nicht.
Dies ist Maulkorbpolitik des Ex-Staats-/Beamtenkonzerns und ein eindeutiger Monopolmissbrauch (s. D2).Offensichtlich fehlt dem Konzern jegliche Vernunft und gutes sowie rechtschaffendes Handlungsvermögen/Benehmen.

Rechtliches und weitere Fakten:

Siehe auch: Weiterbelieferung angeordnet, einstweiliges Verfügungsverfahren LG FFM (Az. 3/11 O 133/04), beträchtliche Marktmacht, Telekom Weigerung missbräuchlich iSv § 42 Abs. 1 TKG. Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung ergeben sich aus TKG 2004 § 44.


WettbewerbsBehinderung durch DTAG: Aktuell (11/2005) sabotiert die Dt. Telekom AG auch die Firmen GMX u. Tiscali bei DSL-Anschlüssen. Diese werden bei der Einrichtung eines DSL-Anschlusses fuer uns durch das "magenta-T" behindert! Die Telekom erreichte dies mittels der Lüge, daß "DSL am Standort nicht verfuegbar ist". Da wir DSL von der DTAG benutzt hatten ist dies eine offensichtlich unwahre Behauptung. Typisch Monopolist. (s. Gesetz). Da die DTAG hier der einzige Anbieter des physischen Anschlusses ist, muessen andere Anbieter diesen bei der DTAG mieten. Der Missbrauch liegt in der Nichtvermietung. Per Gesetz ist die Telekom zu Verfuegungstellung als "Universaldienstleister" verpflichtet.

Demnächst mehr Informationen. Gern können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren (ich halte Sie auf dem Laufenden).

mfg Thomas Budich


Nun endlich hat die "T-Com" (ist keine Firma) das Verfahren verloren und muss mich wieder ans TK-Netz/Internet anschliessen. Das Urteil ist auf Anfrage verfügbar. Zum Glück gibt es in diesem Staat noch einige Möglichkeiten um gegen arrogante und rechtsbrechende Monopole vorzugehen.
Aus Urteil Amtsgericht Bonn 9 C 55/06 vom 12.10.2006 gegen DTAG: Telekom verstieß gegen §§ 78 ff. TKG und 87f GG. T. verstieß weiterhin gegen verfassungsrechtliche Grundsätze. Weiterhin sind (waren?) die AGB (Zif.10) der Beklagten DTAG nicht gesetzkonform (§ 84 TKG). Das Urteil beinhaltet aber noch einige Detailfehler in der Tatbestandsdarlegung. [aus dmrtelu1.pdf] An dem Richter (sein Tun) ist auch einiges zu kritisieren.

Da die Beklagte ja ein "HighTech"-Unternehmen mit großer Leistungsstärke ist, ist sie auch ein "Hochgeschwindigkeitsunternehmen" (Satire) ;-(
So hat der "Dinosaurier" es geschafft binnen einiger Wochen am 13.11.2006 den Telefonanschluss wiederherzustellen. Bei DSL musste mehrfach angemahnt werden (erst am 24.11.06 erledigt). Konzerninterne Schneckenpost?
Fuer die Preselection (Voreinstellung auf einen anderen Anbieter) benoetigt das "wettbewerbsfreundliche" Unternehmen, was vom RA Seiler + Hoch verteten wird, wohl noch einige Monate.


==>> Spendenaufruf zur Klage wegen Schadensersatz gegen die DTAG und deren Gerichtsklüngel/Rechtsverweigerer-Richter in Bonn (BVerfG). Ein erfolgreicher Prozess (Urteil) hilft allen Telekomgeschädigten! Sachverhalt in Kurzdarstellung: Die Deutsche Telekom AG hat rechtswidrig meinen Telefon+Internetanschluß/vertrag gekündigt. Deshalb mußte ich mich um eine Ersatzlösung bemühen. Dies verursachte interne und externe (an Installationsfirma) Kosten/Aufwendungen. U.a. nach BGB ist der Schädiger/Schuldner (= DTAG) zum Ersatz v.g. Aufwendungen verpflichtet. Dies aber verweigert das Amtsgericht und Landgericht Bonn!
Warum wohl? Haben die Richter ... Aktien von der Beklagten und sind finanziell Befangen? Sind die Gerichtsleute willkürlich, volksfeindlich und rechtsbrecherisch? Warum haben Richter "Narrenfreiheit"? Haben wir ein funktionierendes Recht(s)system? Wo bleibt der deutsche Recht(s)staat?
Derzeit belaufen sich die Kosten auf cirka 4000,-EUR.


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Schuldnerdaten werden gespeichert von: DTAG "T-Home" RAe Heidelberg: Ludwig Seiler & Kollegen, Holger Lang, Markus Waldvogel, Stephan Holst. Collegen SU-Nr., Postbank Ludwigshafen BLZ 54510067 Konto 278278678, BLZ 67050505 Kto 33188978. sogenannter T-Punkt.
Die Lügen der Konzern-Lakeien: treten als "Terroristen" auf und terrorisieren die Bürger, Mahnrotationsverfahren ... Beitreibung
Massenverwaltung http://www.forenshop.net/cgi-bin/forenserver/foren/F_1869/cutecast.pl?action=hand&forum=10&thread=5&msgid=1&query=1 Ignorant Ignoranz, Betrug? Rechtsanwaltskammer Beschwerde, üble Praktik, ungebührliches Verhalten, Krawatte Krawattenzwang durch **zensiert** Richter, Robe Robenzwang, scheinheilig, verlogen. Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte, Sippe Kader Nestbeschmutzer.
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