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Verursacher/Täter: Dt. Telekom AG (DTAG) Vorstand, Herr Klaus
Zumwinkel, Herr Walter Raizner, Str.-Anschrift unbekannt, D-53___ Bonn und
Dt. Telekom NL Lpz., Frau Neumcke, Heike Orthey ("Rechtsabteilung"), Querstr. 1-9, D-04103 Leipzig. Vertreten
durch RAin Sabine Meinel aus Leipzig.
Problem-1: Die "T-Com" hat illegal den ISDN+DSL-Anschluß der
ööö ööö gekündigt und damit jegliche elektronische Kommunikation dort
blockiert (s. D1). Daraufhin
hatte ich privat einen Telefonanschluß mit Übernahme der ööö
Rufnummern beauftragt. Zuerst via Dt. Post AG und dann nochmal telefonisch bei
der DTAG. Die Aufträge wurden einfach nicht bearbeitet und Auskünfte über
die T-Weigerung erhielt ich erst nach hartnäckigem Nachforschen.
T-Sabotage-2:
Selbst mir privat verweigert die Telekom den neuen ISDN+DSL Anschluss, weil ich
Geschaeftsführer der, von der T-Com terrorisierten, ööö ööö bin.
Zusätzlich wendet die DTAG "Sippenhaftung" an:
Noch schlimmer ist die Schikane-Kündigung meines privaten Netzzuganges weil ich
der GF der ööö ööö bin! Solch eine Begründung ist inakzeptabel und von
kein Gesetz gedeckt.
Ursache: Die Kündigung und Schikane (Anschlußverweigerung)
durch die DTAG erfolgte vermutlich wegen unserer Kritik an die gesetzwidrigen
Handlungen/Unterlassungen der Telekom. Wir forderten die Telekom auf
gesetzeskonforme Rechnungen (UStG, HGB, TKV etc. mit den nötigen Angaben zu
HR, ladungsfähige Adresse etc.) auszustellen. Dies macht die
Telekom immer noch nicht.
Dies ist Maulkorbpolitik des Ex-Staats-/Beamtenkonzerns und ein eindeutiger
Monopolmissbrauch (s. D2).Offensichtlich
fehlt dem Konzern jegliche Vernunft und gutes sowie rechtschaffendes
Handlungsvermögen/Benehmen.
Rechtliches und weitere Fakten:
Siehe auch: Weiterbelieferung angeordnet,
einstweiliges Verfügungsverfahren LG FFM (Az. 3/11 O 133/04), beträchtliche Marktmacht,
Telekom Weigerung missbräuchlich iSv § 42 Abs. 1 TKG. Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung ergeben sich aus
TKG 2004 § 44.
WettbewerbsBehinderung durch DTAG: Aktuell (11/2005) sabotiert die Dt. Telekom AG auch die Firmen
GMX u. Tiscali bei DSL-Anschlüssen.
Diese werden bei der Einrichtung eines DSL-Anschlusses fuer uns durch das "magenta-T" behindert!
Die Telekom erreichte dies mittels der Lüge, daß "DSL am Standort nicht verfuegbar ist".
Da wir DSL von der DTAG benutzt hatten ist dies eine offensichtlich unwahre Behauptung.
Typisch Monopolist. (s. Gesetz).
Da die DTAG hier der einzige Anbieter des physischen Anschlusses ist, muessen
andere Anbieter diesen bei der DTAG mieten. Der Missbrauch liegt in der Nichtvermietung.
Per Gesetz ist die Telekom zu Verfuegungstellung als "Universaldienstleister"
verpflichtet.
Demnächst mehr Informationen. Gern können Sie uns auch per E-Mail
kontaktieren (ich halte Sie auf dem Laufenden).
mfg
Nun endlich
hat die "T-Com" (ist keine Firma) das Verfahren verloren und muss mich wieder ans TK-Netz/Internet anschliessen.
Das Urteil ist auf Anfrage verfügbar. Zum Glück gibt es in diesem Staat noch einige Möglichkeiten
um gegen arrogante und rechtsbrechende Monopole vorzugehen.
Aus Urteil Amtsgericht Bonn 9 C 55/06 vom 12.10.2006 gegen DTAG:
Telekom verstieß gegen §§ 78 ff. TKG und 87f GG. T. verstieß weiterhin gegen verfassungsrechtliche
Grundsätze. Weiterhin sind (waren?) die AGB (Zif.10) der Beklagten DTAG nicht gesetzkonform (§ 84 TKG).
Das Urteil beinhaltet aber noch einige Detailfehler in der Tatbestandsdarlegung. [aus xxxtelu1.pdf]
An dem Richter (sein Tun) ist auch einiges zu kritisieren.
Da die Beklagte ja ein "HighTech"-Unternehmen mit großer Leistungsstärke ist, ist sie auch ein
"Hochgeschwindigkeitsunternehmen" (Satire) ;-(
So hat der "Dinosaurier" es geschafft binnen einiger Wochen am 13.11.2006
den Telefonanschluss wiederherzustellen. Bei DSL musste mehrfach angemahnt werden (erst am 24.11.06 erledigt).
Konzerninterne Schneckenpost?
Fuer die Preselection (Voreinstellung auf einen anderen Anbieter) benoetigt das "wettbewerbsfreundliche" Unternehmen,
was vom RA Seiler + Hoch verteten wird, wohl noch einige Monate.
==>> Spendenaufruf zur Klage wegen Schadensersatz gegen die DTAG und deren Gerichtsklüngel/Rechtsverweigerer-Richter in Bonn (BVerfG).
Ein erfolgreicher Prozess (Urteil) hilft allen Telekomgeschädigten!
Sachverhalt in Kurzdarstellung: Die Deutsche Telekom AG hat rechtswidrig meinen Telefon+Internetanschluß/vertrag gekündigt.
Deshalb mußte ich mich um eine Ersatzlösung bemühen. Dies verursachte interne und externe (an Installationsfirma) Kosten/Aufwendungen.
U.a. nach BGB ist der Schädiger/Schuldner (= DTAG) zum Ersatz v.g. Aufwendungen verpflichtet. Dies aber verweigert das
Amtsgericht und Landgericht Bonn!
Warum wohl? Haben die Richter ... Aktien von der Beklagten und sind finanziell Befangen?
Sind die Gerichtsleute willkürlich, volksfeindlich und "rechtsbrecherisch"? Warum haben Richter "Narrenfreiheit"?
Haben wir ein funktionierendes Recht(s)system? Wo bleibt der deutsche Recht(s)staat?
Derzeit belaufen sich die Kosten auf cirka 4000,-EUR.
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